Ratgeber · Zoll · Stand Oktober 2026 Herbert Boxhorn · Houston, BC

CETA in der Praxis: Was zollfrei nach Kanada geht

CETA ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Für fast alle Waren mit Ursprung in der EU fallen damit keine kanadischen Zölle mehr an. Zollfrei heißt aber nicht kostenfrei und nicht formlos. Dieser Ratgeber zeigt, was der kanadische Zoll erwartet und welche Steuern bleiben.

Das Abkommen in Kürze

  • CETA wird seit dem 21. September 2017 vorläufig angewendet. Die meisten Kapitel gelten, einige Teile noch nicht.
  • Die Zölle fallen auf 99 % der Zolltarifpositionen weg. Rund 98 % entfielen schon mit Beginn der vorläufigen Anwendung.
  • Deutschland hat CETA ratifiziert. Das Gesetz ist seit dem 20. Januar 2023 in Kraft. In zehn EU-Staaten steht die Ratifizierung noch aus.

Zollfrei nur mit Ursprungsnachweis

Den Vorzugszoll bekommt nur Ware mit Ursprung in der EU, und nur mit Nachweis. Unter CETA ist das eine Ursprungserklärung auf der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument. Der Exporteur erstellt und unterschreibt sie.

Auf kanadischer Seite prüft die Canada Border Services Agency (CBSA). Für sie zählt vor allem der Importeur, also meist Ihr Kunde:

  1. Er muss die Ursprungserklärung bei der Verzollung in der Hand haben und der CBSA auf Anfrage vorlegen.
  2. Fehlt sie, gilt ein anderer Zollsatz, in der Regel der normale Satz für alle Länder.
  3. Er muss die Unterlagen sechs Jahre aufbewahren.

Zwei Erleichterungen nennt die CBSA ebenfalls. Eine Ursprungserklärung kann mehrere Sendungen derselben Ware abdecken, für höchstens zwölf Monate. Und die CBSA akzeptiert Ursprungserklärungen in elektronischer Form.

Für Sie als Exporteur heißt das: Ihr kanadischer Kunde hängt an Ihrer Ursprungserklärung. Ist sie falsch oder fehlt sie, zahlt er den Zoll.

Was trotz CETA anfällt

CETA streicht Zölle, keine Steuern. Auf eingeführte Waren fällt in Kanada die Bundesumsatzsteuer GST von 5 % an. Was dazukommt, hängt von der Provinz ab:

ProvinzSteuer
British Columbia, Manitoba, Québec, SaskatchewanGST und Provinzsteuer (PST)
New Brunswick, Neufundland und Labrador, Nova Scotia, Ontario, Prince Edward IslandHST (Bundes- und Provinzanteil zusammen)
Alberta, Nordwest-Territorien, Nunavut, Yukonnur GST

Wer die Steuern zahlt und ob Ihr Kunde sie verrechnen kann, klären Sie mit einem kanadischen Steuerberater. Steuerberatung gehört nicht zu meinen Leistungen.

Checkliste vor der ersten Lieferung

  1. Hat Ihre Ware nach den Ursprungsregeln von CETA tatsächlich EU-Ursprung? Das gilt nicht automatisch für alles, was aus der EU verschickt wird.
  2. Welche Registrierung brauchen Sie als Exporteur für die Ursprungserklärung? Das klären Sie mit dem Zoll oder Ihrer IHK.
  3. Steht die Ursprungserklärung im vorgeschriebenen Wortlaut auf der Rechnung?
  4. Weiß Ihr kanadischer Kunde, dass er sie bei der Verzollung braucht?
  5. Wer trägt GST und Provinzsteuer, und steht das im Angebot?

Sie liefern bald nach Kanada und möchten die Gespräche mit Ihrem kanadischen Kunden gut vorbereiten? Schildern Sie mir Ihr Vorhaben.

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Quelle geprüft
11.10.2026

Quellen (Stand 11.10.2026)

  • Europäische Kommission, Generaldirektion Handel: EU-Canada agreement (policy.trade.ec.europa.eu)
  • Bundesregierung: CETA-Ratifizierung (bundesregierung.de)
  • Canada Border Services Agency, Memorandum D11-4-2 (cbsa-asfc.gc.ca)
  • Canada Border Services Agency: Duty and taxes on goods imported by mail (cbsa-asfc.gc.ca)

Dieser Ratgeber ersetzt keine Zoll- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte geben Zoll, IHK oder ein Steuerberater.